Landtags- und Bezirkswahl 2023

 

Die Ergebnisse der Wahl können am Wahlabend am PC, Tablet oder Smartphone hier mitverfolgt werden. Die ersten Ergebnisse dürften ab ca. 19:00 Uhr abrufbar sein. Bitte beachten Sie, dass die Wahl zunächst für die VGem Prittriching angezeigt wird. Über "Anderes Gebiet auswählen" können Sie sich die jeweilige Gemeinde anzeigen lassen.

 

Wahlbekanntmachung
eingestellt: 26.09.2023
Wahlbekanntmachung - Original_Prittrichi[...]
PDF-Dokument [1.7 MB]
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis_Prittriching
eingestellt: 14.09.2023
Bekanntmachung über das Recht auf Einsic[...]
PDF-Dokument [1.4 MB]
Wahlkreisvorschläge
eingestellt: 01.09.2023
Bekanntmachung über Wahlkreisvorschläge [...]
PDF-Dokument [426.3 KB]
Stimmzettel Bezirkswahl, Berichtigung
Bekanntmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern vom 14.09.2023
230914_Amtsblatt_Sonderausgabe.pdf
PDF-Dokument [281.3 KB]

Wahlstatistiken zur Landtagswahl: Wahlbezirk "Rathaus Prittriching" ausgewählt 


Der Wahlbezirk "Rathaus Prittriching" ist bei der Landtagswahl am 08.10.2023 vom Landeswahlleiter als repräsentativer Wahlbezirk für die Wahlstatistik ausgewählt worden. Rechtsgrundlage sind Art. 91 Landeswahlgesetz und § 87 Landeswahl-ordnung.

 

Zweck der Statistik

Zweck dieser Repräsentativstatistik ist, festzustellen, ob jüngere oder ältere Staatsbürger stärker vom Stimmrecht Gebrauch machen, welches Geschlecht dabei die eine oder andere Partei häufiger wählt, von welchen Altersgruppen die einzelnen Parteien bevorzugt werden. Das Ergebnis soll einen verlässlichen Einblick in die Zusammensetzung der Stimmberechtigten und der Wählerschaft der Parteien geben.

Das Wahlgeheimnis bleibt dabei streng gewahrt.

 

Für die wahlstatistische Auswertung werden nur die Stimmzettel "Landtagswahl - Erststimme für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten" verwendet, die einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe enthalten.

 

Der Wahlvorstand vor Ort ermittelt das Ergebnis des Stimmbezirks ohne Berücksichtigung dieser Stimmzettelaufdrucke. Die Stimmenauszählungen nach den Unterscheidungsmerkmalen erfolgen ausschließlich im Bayerischen Landesamt für Statistik.

 

 

Oberster Grundsatz: Wahrung des Wahlgeheimnisses

Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:

 

Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.


Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel werden nicht zusammengeführt.

 

Die Auszählung nach den Unterscheidungsmerkmalen wird grundsätzlich örtlich und zeitlich vom Wahllokal, d.h. von der eigentlichen Wahlhandlung getrennt vorgenommen.
 

In die Auswahl werden nur Stimmbezirke mit einer für die Wahrung des Wahlgeheimnisses ausreichend großen Anzahl von Stimmberechtigten genommen.
 

Die Geburtsjahrgänge werden zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten Einzelner möglich sind.
 

Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Auswahlbezirke werden nicht veröffentlicht.