Bekanntmachungen

*** Freibad geöffnet ***

Das Warmfreibad Prittriching öffnet am

Sonntag, den 18.05.2025.

Weitere Infos finden Sie hier.

Die Ortsdurchfahrt Unterbergen ist ab 03.03.2025 gesperrt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

NEU ab 01.07.2025: Heimat-Info-App der Gemeinde - jetzt herunterladen und informiert sein
Die bisherige App der Gemeinde Prittriching wird zum 30.06.2025 abgeschaltet, da der derzeitige Anbieter App´s in diesem Format nicht weiterführt.
Prittriching Heimat Info App ab 01.07.20[...]
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7. Flächennutzungsplanänderung Öffentliche Bekanntmachung Behördenbeteiligung
7. Flächennutzungsplanänderung Öffentlic[...]
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1. Änderung Bebauungsplan Erlenweiherhof 4. Bekanntmachung über Öffentlichkeitsbeteiligung.pdf
1. Änderung Bebauungsplan Erlenweiherhof[...]
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Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von geklärtem Abwasser aus der Kläranlage des AZV Lechfeld in den Lech

AZV Lechfeld: Öffentliche Bekanntmachung wasserrechtliche Genehmigung vom 16.06.2025
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung, AZV Lechfeld[...]
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AZV Lechfeld: Bescheid wasserrechtliche Genehmigung vom 23.04.2025
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Bescheid Wasserrecht vom 23 04 25.pdf
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AZV Lechfeld: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls.pd[...]
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AZV Lechfeld: Antrags-Planunterlagen
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Antrags- Planunterlagen.pdf
PDF-Dokument [20.1 MB]
AZV Lechfeld: Pläne 1-10
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Pläne 1-10.pdf
PDF-Dokument [71.7 MB]
AZV Lechfeld: Pläne 11-15
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Pläne 11-15.pdf
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AZV Lechfeld: Pläne 16-21
von 17.06.2025 - 07.07.2025
Pläne 16-21.pdf
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Weitere Unterlagen zu allen Bauleitplanungsverfahren finden Sie hier

weitere Informationen erhalten Sie hier

aktion hoffnung - Tipps für eine Kleiderspende
aktion hoffnung_Tipps für eine Kleidersp[...]
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Zusammenhalt in ländlichen Regionen? - Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Zusammenhalt in ländlichen Regionen - Ei[...]
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Heimatprojekt Bayern
Heimatprojekt Bayern_Forschungsprojekt z[...]
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Presseinformation Förderung nutzen - Heizungstausch frühzeitig planen
Presseinformation Förderung nutzen - Hei[...]
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Graben, 28.02.2024

Unterstützungspersonal Standortältester Lechfeld-Augsburg

 

Sperrgebiet im Umgriff der Lechfeldkaserne und des NATO-Flugplatzes Lechfeld

 

 

Der Standortälteste Lechfeld-Augsburg, Oberstleutnant Rüdiger Bieler,

 

möchte die Bevölkerung an das militärische Sperrgebiet auf dem

Standortübungsplatz zwischen der Ulrich-Kaserne im Norden und Schwabstadl im Süden erinnern.

 

Vorsicht Blindgänger! Lebensgefahr!

 

Auch außerhalb des Übungsbetriebes kann es durch die unsachgemäße Handhabung möglicherweise vorhandener Munition und Munitionsteile zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen.

Aus diesem Grund ist das unbefugte Betreten oder Befahren des Militärgeländes sowohl auf als auch abseits der Zufahrtsstraßen für die Zivilbevölkerung strengstens untersagt.

Das Sperrgebiet ist unmissverständlich mit zahlreichen Schildern sowie Schranken gekennzeichnet.

 

Bei Kontrollen des Standortübungsplatzes durch Feldjägerstreifen oder das Standortpersonal werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt.

 

Diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die dokumentiert und zur

Anzeige gebracht werden.

 

Oberstleutnant Bieler bittet auch alle Eltern, ihre Kinder auf das Verbot und die Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen.

 

Nivellement, Infoblatt
eingestellt: 18.07.2023
Nivellement_Infoblätter_2023-03.pdf
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Beginn der Naturschutzfachkartierung in Bayern (Flyer)
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und Gründachkataster
Eingestellt am 14.02.2022
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und[...]
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Fragen und Antworten zur Netzoffensive (25.06.2021)
200403_EMVU_Online-Flyer_UMTS_Abschaltg_[...]
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Landschaftsschutzgebietsverordnung Lechtal-Nord (Faltblatt 2021)
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lechtal-Nord
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
Pressemitteilung zur Pflege von Waldbeständen vom Revierförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Pressemitteilung Revierförster Pflegemas[...]
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FFH-Monitoring - Lebensraumtypen
02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
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Flyer Gewässeranlieger
Faltblatt_Gewässeranlieger.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

innerhalb unseres Landkreises wurden in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.

Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung. Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.

 

Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.

 

Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser - sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt - dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.

Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).

Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.

 

Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.

 

Signet „Bayern barrierefrei“ für Rathaus in Prittriching

Die Gemeinde Prittriching hat Ende September 2019 von der Bayerischen Staatsregierung die Auszeichnung "Bayern barrierefrei" für das grundlegend sanierte Rathaus erhalten. Hier gelangen Sie zum Artikel.

Broschüre Rathaus Prittriching - Online-Version

Die Broschüre ist hier auch online verfügbar.

Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Bekanntmachung Eintragung Übermittlungss[...]
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Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
WG-Bestaetigung.pdf
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