Inklusion
Behindertenbeauftragter:
Jürgen Seeholzer
Tel: 0176 / 513 124 78
Link zur Inklusionsseite des Landkreises
https://www.landkreis-landsberg.de/soziales-gesundheit/behinderung-und-inklusion/
Link zur Inklusionsseite Staatsministerium Bayern https://www.km.bayern.de/inklusion
Link zur Homepage Aktion Mensch
https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/hintergrundwissen-inklusion.html
Link zur Internetseite des BUB e.V. mit Informationen zum Testbetrieb des "Extreme X8"-Tannenhütte -Garmisch-Partenkirchen.
Hier ein kleiner Vorgeschmack:
https://spark.adobe.com/page/Tq3OSdmOdVLRc/
20201130_allgemeinverfuegung_behinderten[...]
PDF-Dokument [1.8 MB]
200401 Initiative Unser Soziales Bayern-[...]
PDF-Dokument [411.8 KB]
2020-03-25_zet_Ausgabe1.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]
Corona-Auszeit für Familien
Das Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht ein Projekt.
Bei dem Projekt können Familien Urlaub machen.
Die Familien zahlen ganz wenig für den Urlaub.
Das Projekt heißt: Corona-Auszeit für Familien
Familien brauchen wegen der Corona-Pandemie Erholung.
Deshalb gibt es jetzt die Corona-Auszeit in einer Familien-Erholungs-Einrichtung.
Die Corona-Auszeit gibt es
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für Familien, die nicht so viel Geld verdienen
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Und für Familien, in denen jemand eine Behinderung hat
Das sind die Voraussetzungen: -
Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
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Das Kind muss nicht minder-jährig sein.
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Das Einkommen spielt keine Rolle.
Oder
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Sie als Eltern-Teil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Sie reisen mit mindestens einem minder-jährigen Kind an.
Das Einkommen spielt keine Rolle.
Mit der Corona-Auszeit zahlen Familien nur ganz wenig für einen Urlaub:10 Prozent vom Preis
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für die Übernachtung
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Und für das Essen
Den Rest zahlt das
Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . -
Die Corona-Auszeit gibt es in 2021 und in 2022.
Für die Corona-Auszeit muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag schickt man dann an die Einrichtung,
bei der man Urlaub machen will.
Im Antrag steht drin,
welche Dokumente man mit-schicken muss.
Den Antrag
Und eine Liste mit den Einrichtungen für die Corona-Auszeit
gibt es im Internet.
Hier geht es zu der Internet-Seite (in Schwerer Sprache).
Es gibt auch ein Heft in Leichter Sprache
zur Corona-Auszeit für Familien.
Information der EUTB
Das Team der EUTB berät Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte aber auch deren Angehörige kostenlos. Die EUTB unterstützt die Ratsuchenden, wenn es um ihr Recht auf Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensplanung und um die gesellschaftliche Teilhabe geht. Häufige Themen sind die medizinische Rehabilitation, Arbeit, Bildung und Wohnen. Eine wesentliche Rolle spielt die Beratung, die natürlich vertraulich ist und auf Augenhöhe stattfindet. Hier beraten Betroffene Betroffene (Peer Counseling). Rechtliche Beratung und Begleitung vor Gericht wird nicht angeboten. Über das Beratungsangebot kann man sich gerne vor Ort informieren. Wenn es den Betroffenen aufgrund einer Einschränkung nicht möglich ist ins Büro zu kommen, werden sie gerne zuhause aufgesucht. Ins Leben gerufen und gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Soziales und Arbeit in Berlin.
Wir haben unsere Anlaufstelle am Zehnerweg 3a, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:
01520 9902415
01520 1753826 (Dienstag und Donnerstag)
E-Mail:
eutb.ll@ospe-ev.de
Webseite:
https://www.eutb-ospe.de
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-oberbayern-west-landsberg-am-lech
Offene Sprechzeiten vor Ort (ohne Terminvereinbarung):
Montag und Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr