Inklusion

Behindertenbeauftragter:

 

Jürgen Seeholzer

Tel: 0176 / 513 124 78

 

Link zur Inklusionsseite des Landkreises

https://www.landkreis-landsberg.de/soziales-gesundheit/behinderung-und-inklusion/

 

Link zur Inklusionsseite Staatsministerium Bayern https://www.km.bayern.de/inklusion

 

Link zur Homepage Aktion Mensch

https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/hintergrundwissen-inklusion.html

 

Link zur Internetseite des BUB e.V. mit Informationen zum Testbetrieb des "Extreme X8"-Tannenhütte -Garmisch-Partenkirchen.

http://www.be-und-be.org/x8/

Hier ein kleiner Vorgeschmack:

https://spark.adobe.com/page/Tq3OSdmOdVLRc/

 

Allgemeinverfügung in leichter Sprache
20201130_allgemeinverfuegung_behinderten[...]
PDF-Dokument [1.8 MB]
Corona-App in leichter Sprache
Corona app Leichte Sprache.pdf
PDF-Dokument [951.1 KB]
"Unser soziales Bayern: Wir helfen zusammen" - Inititaive des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
200401 Initiative Unser Soziales Bayern-[...]
PDF-Dokument [411.8 KB]
zet. Zeitung in leichter Sprache - Sonder-Thema Corona - Ausgabe 1 vom 25.03.2020
2020-03-25_zet_Ausgabe1.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]

Corona-Auszeit für Familien

 

Das Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht ein Projekt.

Bei dem Projekt können Familien Urlaub machen.

Die Familien zahlen ganz wenig für den Urlaub.

Das Projekt heißt: Corona-Auszeit für Familien

 

Familien brauchen wegen der Corona-Pandemie Erholung.

Deshalb gibt es jetzt die Corona-Auszeit in einer Familien-Erholungs-Einrichtung. 

Die Corona-Auszeit gibt es

  • für Familien, die nicht so viel Geld verdienen

  • Und für Familien, in denen jemand eine Behinderung hat


    Das sind die Voraussetzungen:

  • Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

  • Das Kind muss nicht minder-jährig sein.

  • Das Einkommen spielt keine Rolle.

Oder

  • Sie als Eltern-Teil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Sie reisen mit mindestens einem minder-jährigen Kind an.

    Das Einkommen spielt keine Rolle.


    Mit der Corona-Auszeit zahlen Familien nur ganz wenig für einen Urlaub:

    10 Prozent vom Preis

  • für die Übernachtung

  • Und für das Essen

    Den Rest zahlt das
    Bundes-Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .

  • Die Corona-Auszeit gibt es in 2021 und in 2022.

     

    Für die Corona-Auszeit muss man einen Antrag stellen.

    Den Antrag schickt man dann an die Einrichtung,

    bei der man Urlaub machen will.

    Im Antrag steht drin,

    welche Dokumente man mit-schicken muss.

    Den Antrag

    Und eine Liste mit den Einrichtungen für die Corona-Auszeit

    gibt es im Internet.

    Hier geht es zu der Internet-Seite (in Schwerer Sprache).

     

    Es gibt auch ein Heft in Leichter Sprache

    zur Corona-Auszeit für Familien.

    Hier können Sie sich das Heft herunter-laden (pdf).

Information der EUTB

Das Team der EUTB berät Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte aber auch deren Angehörige kostenlos. Die EUTB unterstützt die Ratsuchenden, wenn es um ihr Recht auf Selbstbestimmung, die eigenständige Lebensplanung und um die gesellschaftliche Teilhabe geht. Häufige Themen sind die medizinische Rehabilitation, Arbeit, Bildung und Wohnen. Eine wesentliche Rolle spielt die Beratung, die natürlich vertraulich ist und auf Augenhöhe stattfindet. Hier beraten Betroffene Betroffene (Peer Counseling).  Rechtliche Beratung und Begleitung vor Gericht wird nicht angeboten. Über das Beratungsangebot kann man sich gerne vor Ort informieren. Wenn es den Betroffenen aufgrund einer Einschränkung nicht möglich ist ins Büro zu  kommen, werden sie gerne zuhause aufgesucht. Ins Leben gerufen und gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Soziales und Arbeit in Berlin.

 

Wir haben unsere Anlaufstelle am Zehnerweg 3a, 86899 Landsberg am Lech

Telefon:

01520 9902415

01520 1753826 (Dienstag und Donnerstag)

E-Mail:
eutb.ll@ospe-ev.de

Webseite:
https://www.eutb-ospe.de

https://www.teilhabeberatung.de/beratung/eutb-oberbayern-west-landsberg-am-lech

 

Offene Sprechzeiten vor Ort (ohne Terminvereinbarung):
Montag und Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr