Bürgerbudget (Bürgerhaushalt)

 

Bürgerbudget

Der Gemeinderat Prittriching hat der Einrichtung eines sog. "Bürgerbudgets (Bürgerhaushalt)" in seiner Sitzung am 11.11.2021 zugestimmt und eine Satzung über das Bürgerbudget erlassen, die im Mai 2022 in Kraft getreten ist.

 

Durch das Bürgerbudget sollen die Prittrichinger und Winkler Einwohner*innen an der Gestaltung des Haushalts über die gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten hinaus, durch:

 

- die Bereitstellung eines gesonderten Budgets

- die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

- die Abstimmung über eine Vorauswahl

 

beteiligt werden.

 

Höhe des Bürgerbudgets

Die Satzung für das Bürgerbudget sieht einen Betrag von jährlich 2,50 €/Einwohner, aktuell rund 6.500,- €/Jahr vor, der zur Umsetzung von Vorschlägen verwendet werden kann.

 

Vorschlagsrecht

Vorschlagsberechtigt ist jede*r Prittrichinger*in ab dem 14. Lebensjahr, sowie jede juristische Person, die ihren Sitz in Prittriching hat.

 

Die Vorschläge können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch eingereicht werden. Die Vorschläge sind über die vom Gemeinderat bestellten Referenten:

 

Stefan Lidl und Leonhard Kinader

 

an die Gemeinde Prittriching zu richten.

 

Auf dem Vorschlag ist der vollständige Name, die Anschrift und ggf. das Geburtsdatum des*der Vorschlaggeber*in anzugeben.

 

Vorschlagsfrist

Vorschläge können ganzjährig eingereicht werden.

 

Vorschläge zum Bürgerbudget des Folgejahres können nur berücksichtigt werden, soweit sie bis zum Stichtag eingereicht wurden. Später eingereichte Vorschläge gehen in das nachfolgende Bürgerbudget ein. Stichtag ist der: 30.September.

Für 2023 somit der 30. September 2022!

 

Behandlung der Vorschläge

Die Vorschläge werden von der Verwaltung gesammelt und geprüft.

 

Der Vorschlag ist gültig und wird zur Abstimmung gestellt, wenn

a) er bis zum Stichtag bei der Gemeinde eingegangen ist,

b) der oder die Einreicher*in zur Einreichung berechtigt sind,

c) er dem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Gemeinde Prittriching zuordenbar ist,

d) er innerhalb eines Kalenderjahres umsetzbar ist,

e) er von der*dem Projekteinreicher*in umgesetzt und von ihr*ihm für mindestens drei Jahre betreut wird,

f) er durch Formulierung oder Benennung kein Geschlecht ausgrenzt,

g) er keine direkte Wirtschaftsförderung oder Zuwendung für private Zwecke darstellt, dem Gemeinwohl dient und frei zugänglich und erfahrbar ist,

h) er klima- und umweltverträglich ist,

i) die Umsetzung nicht bereits vom Gemeinderat beschlossen wurde,

j) ein bereits gefasster Beschluss des Gemeinderats der Umsetzung nicht entgegensteht,

k) er einen gemeindlichen Zuschuss von 50 % des zur Verfügung stehenden Budgets nicht überschreitet,

l) der oder die Einreicher*in hierzu eine schlüssige Kostenkalkulation beigefügt hat, die auch die Folgekosten für die nächsten drei Jahre beinhaltet. Ist diese nicht in ausreichendem Umfang vorhanden, wird die Höhe der Gesamtkosten sowie die Förderhöhe durch die Verwaltung festgestellt.

 

Ermittlung der Projekte

Nach der Prüfung durch die Verwaltung wird über die eingereichten Vorschläge durch die Einwohner*innen ab dem 14. Lebensjahr abgestimmt.

Nach der Ermittlung dieser Vorauswahl werden die Projekte dem Gemeinderat zur abschließenden Abstimmung und Entscheidung vorgelegt.

 

Information der Einwohner*innen

Auf der Gemeindehomepage wird aktuell über das Bürgerbudget, die Termine, die Abstimmung und die Realisierung informiert.

 

Umsetzung / Jahresabschluss

Die Vorschläge, die als Projekte in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, müssen im Laufe des Folgejahres umgesetzt werden. Die Umsetzung setzt eine rechtsgültige Haushaltssatzung voraus.

Projekte, die nicht innerhalb des Projektjahres umgesetzt werden, verlieren den Anspruch auf Förderung. Nicht genutzte Gelder werden in das Bürgerbudget des Folgejahres übertragen, wenn kein anderes Projekt nachrückt.

Die Projekteinreicher*innen sind über die Realisierung des Projektes berichtspflichtig.

 

Näheres erfahren Sie aus der beigefügten Satzung!

Wir freuen uns über Ihre Vorschläge zum Bürgerbudget!

 

Bekanntmachung Satzung Bürgerbudget Prittriching
Eingestellt am 23.05.2022
Bekanntmachung Satzung Bürgerbudget Prit[...]
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Bürgerbudget Bürgerhaushalt Satzung der Gemeinde Prittriching vom 24.02.2022
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