Aktuelles und Bekanntmachungen

Zusammenhalt in ländlichen Regionen? - Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen
Zusammenhalt in ländlichen Regionen - Ei[...]
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Pflegestützpunkt entfällt im Jahr 2024 aufgrund Krankheit!
Bekanntmachung Pflegestützpunkt.pdf
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6. FNPÄ Prittriching frühz. Öffentliche Bekanntmachung 12.08. - 23.09.2024.pdf
6. FNPÄ Prittriching frühz. Öffentliche [...]
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Bekanntmachung Einbrecher in in Prittriching unterwegs
eingestellt: 07.08.2024
Bekanntmachung_Einbrecher in Prittrichin[...]
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Kindertagespflege - Grundqualifizierungskurs
Kindertagespflege - Grundqualifizierungs[...]
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Kulturpass fürJahrgang 2006
Kulturpass für Jahrgang 2006.pdf
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Heimatprojekt Bayern
Heimatprojekt Bayern_Forschungsprojekt z[...]
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Presseinformation Förderung nutzen - Heizungstausch frühzeitig planen
Presseinformation Förderung nutzen - Hei[...]
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Graben, 28.02.2024

Unterstützungspersonal Standortältester Lechfeld-Augsburg

 

Sperrgebiet im Umgriff der Lechfeldkaserne und des NATO-Flugplatzes Lechfeld

 

 

Der Standortälteste Lechfeld-Augsburg, Oberstleutnant Rüdiger Bieler,

 

möchte die Bevölkerung an das militärische Sperrgebiet auf dem

Standortübungsplatz zwischen der Ulrich-Kaserne im Norden und Schwabstadl im Süden erinnern.

 

Vorsicht Blindgänger! Lebensgefahr!

 

Auch außerhalb des Übungsbetriebes kann es durch die unsachgemäße Handhabung möglicherweise vorhandener Munition und Munitionsteile zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen.

Aus diesem Grund ist das unbefugte Betreten oder Befahren des Militärgeländes sowohl auf als auch abseits der Zufahrtsstraßen für die Zivilbevölkerung strengstens untersagt.

Das Sperrgebiet ist unmissverständlich mit zahlreichen Schildern sowie Schranken gekennzeichnet.

 

Bei Kontrollen des Standortübungsplatzes durch Feldjägerstreifen oder das Standortpersonal werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt.

 

Diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die dokumentiert und zur

Anzeige gebracht werden.

 

Oberstleutnant Bieler bittet auch alle Eltern, ihre Kinder auf das Verbot und die Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen.

 

23.11.2023

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

 

 

Neuer Revierleiter am Forstrevier Türkenfeld

 

Das Forstrevier Türkenfeld der Bayerischen Forstverwaltung ist seit dem 01.08.23 wieder neu besetzt. Friedrich Wendorff ist nun für die Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes zuständig.

 

Das Forstrevier Türkenfeld am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck umfasst die Gemeinden Jesenwang, Moorenweis, Grafrath, Türkenfeld, Greifenberg, Windach, Geltendorf, Penzing, Weil, Prittriching und Egling a.d. Paar. In diesen Gemeinden unterstützt das Revier private Waldbesitzer in allen Fragen rund um den Wald, staatlicher Förderung und Waldpädagogik.

 

Ich selbst bin 30 Jahre alt und lebe mit meiner Frau in Greifenberg. 2016 schloss ich mein Forstwirtschaft Studium in Weihenstephan ab. 2018 folgte die forstliche Staatsprüfung. Im Anschluss leitete ich das Forstrevier Lindenberg im Allgäu. Als sich dann im Oktober 2019 die Möglichkeit ergab ans AELF Fürstenfeldbruck zu wechseln, nahm ich die Chance sofort wahr. Seitdem unterstützte ich die Kollegen im Revierdienst mit dem Schwerpunkt Landkreis Landsberg.

 

Da ich selbst aus der Region bin, hoffe ich eine gewisse Beständigkeit in das Revier bringen zu können und eine permanente, vertrauensvolle Anlaufstelle für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zu sein.
Waldbesitzer werden von der Bayerischen Forstverwaltung kostenlos und umfangreich zu allen Themen des Waldes beraten.

Kontaktadresse:

 

Forstrevier Türkenfeld

Friedrich Wendorff, Tel: 08141 3223-3040, mobil:0173 8667952,
Email: friedrich.wendorff@aelf-ff.bayern.de

 

Nivellement, Infoblatt
eingestellt: 18.07.2023
Nivellement_Infoblätter_2023-03.pdf
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Beginn der Naturschutzfachkartierung in Bayern (Flyer)
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
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Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und Gründachkataster
Eingestellt am 14.02.2022
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und[...]
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Bekanntmachung: Hebesätze der Grundsteuer A und B
Bekanntmachung, Hebesätze der Grundsteue[...]
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Fragen und Antworten zur Netzoffensive (25.06.2021)
200403_EMVU_Online-Flyer_UMTS_Abschaltg_[...]
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20.05.2021

 

Neue Bürger-App ab sofort kostenfrei zum Download

 

Die Gemeinde bietet ab sofort eine App für das Smartphone oder Tablet an, in der Sie über Aktuelles und Wichtiges aus der Gemeinde bzw. aus dem Rathaus informiert werden.

Die App ist bei Android-Geräten im Play Store und bei Apple-Geräten im App Store unter dem Begriff "Gemeinde Prittriching" zu finden. Oder scannen Sie ganz einfach unseren QR-Code.

 

Schauen Sie doch mal auf Ihrem Smartphone oder Tablet vorbei und nutzen Sie unsere neue App als Informationsmedium rund um die Gemeinde Prittriching.

 

Wir freuen uns auf Ihren virtuellen Besuch!

 

Landschaftsschutzgebietsverordnung Lechtal-Nord (Faltblatt 2021)
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
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Landschaftsschutzgebietsverordnung Lechtal-Nord
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
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Pressemitteilung zur Pflege von Waldbeständen vom Revierförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Pressemitteilung Revierförster Pflegemas[...]
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FFH-Monitoring - Lebensraumtypen
02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
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Flyer Gewässeranlieger
Faltblatt_Gewässeranlieger.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

innerhalb unseres Landkreises wurden in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.

Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung. Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.

 

Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.

 

Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser - sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt - dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.

Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).

Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.

 

Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.

 

Signet „Bayern barrierefrei“ für Rathaus in Prittriching

Die Gemeinde Prittriching hat Ende September 2019 von der Bayerischen Staatsregierung die Auszeichnung "Bayern barrierefrei" für das grundlegend sanierte Rathaus erhalten. Hier gelangen Sie zum Artikel.

Broschüre Rathaus Prittriching - Online-Version

Die Broschüre ist hier auch online verfügbar.

Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Bekanntmachung Eintragung Übermittlungss[...]
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Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
WG-Bestaetigung.pdf
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