Aktuelles und Bekanntmachungen

Mikrozensus 2023 - Haushaltsbefragung des Bayer. Landesamts für Statistik
eingestellt 10.03.2023
Pressemitteilung_Mikrozensus_2023_gestar[...]
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Ehrenamtliche Jugendschöffen gesucht
Eingestellt am 10.02.2023
Jugendschöffengericht.pdf
PDF-Dokument [268.3 KB]
Pressemitteilung - Abfallwirtschaftsbetrieb
Freie Fahrt für das Müllauto
24.10.2022
Lichtraumprofil2022.pdf
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Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Eingestellt am 04.07.2022
Bekanntmachung Bodenrichtwerte 2022.pdf
PDF-Dokument [52.5 KB]

Landratsamt Landsberg am Lech

Kommunale Abbfallwirtschaft


Geänderte Müllabholungstage wegen Feiertagen

 

Wegen der Osterfeiertage am 07.04. und 10.04.2023 (Karfreitag und Ostermontag)
verschieben sich die Müllabholungstage planmäßig im Landkreis Landsberg am Lech.

 

Die Verschiebungen betreffen die Rest- und Biomüllabfuhr, die Leerung der
Papiertonnen sowie die Leerung der Gelben Tonnen.

 

Die Tage der Leerungen finden Sie in Ihrem Abfuhrkalender, im Internet unter

https://www.abfallberatung-landsberg.de/abfuhrtermine/ oder in der LL Abfall App.

 

 

Wir bitten um Beachtung der geänderten Abfuhrtage.

 

 

Abfuhrtermin Prittriching / Winkl:

 

06.04.2023 Hausmüll

11.04.2023 Papiertonne

 

 

Landratsamt Landsberg am Lech

Kommunale Abbfallwirtschaft


Geänderte Müllabholungstage wegen Feiertagen

 

Aufgrund der kommenden Feiertage (Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam) verschieben sich die Müllabholungstage planmäßig im Landkreis Landsberg am Lech.

 

Die Verschiebungen betreffen die Rest- und Biomüllabfuhr, die Leerung der
Papiertonnen sowie die Leerung der Gelben Tonnen.

 

Die Tage der Leerungen finden Sie in Ihrem Abfuhrkalender, im Internet unter

https://www.abfallberatung-landsberg.de/abfuhrtermine/ oder in der LL Abfall App.

 

 

Wir bitten um Beachtung der geänderten Abfuhrtage.

 

 

Abfuhrtermin Prittriching / Winkl:

 

02.05.2023 Gelbe Tonne

19.05.2023 Hausmüll

30.05.2023 Gelbe Tonne

09.06.2023 Biomüll

23.03.2022

Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech

 

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert hiermit über den Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech. Das LfU kommt mit der Durchführung dieser Arbeiten seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nach Art. 46 BayNatSchG nach. Gegenstand der Naturschutzfachkartierung im Landkreis ist eine Aktualisierung von naturschutzfachlichen Grundlagenda­ten zu ausgewählten Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken).

 

Nach fachlichen Kriterien werden für diese Artengruppen verschiedene Untersuchungsflä­chen ausgewählt und durch Geländebegehungen untersucht. Die geplanten Geländearbeiten erstrecken sich über die Vegetationsperioden der Jahre 2022 und 2023. Die Ergebnisse ge­hen nach Abschluss der Kartierung in die Datenbank der Artenschutzkartierung am LfU ein und stehen voraussichtlich ab Herbst 2024 für Planungsvorhaben und die Arbeit der Natur­schutzbehörden zur Verfügung.

Auftragnehmer der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech ist das Pla­nungsbüro Siegenthaler aus Odelzhausen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine ex­terne, ebenfalls vom LfU beauftragte Firma. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fügung (Ansprechpartnerin am LfU:

Carmen Liegl,

Tel.: 0821/9071-5545,

E-Mail: car-men.liegl@lfu.bayern.de).

 

Die Naturschutzfachkartierung hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzu­schreiben. Sie ist lediglich eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachliche Auswahl an Flä­chen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen er­geben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter:

 

 https://www.lfu.bavem.de/natudahenschutzkartierung/naturschutzfachkartierung/index.htm 

 

Wir bitten Sie, soweit erforderlich, die Kartierungsmaßnahmen zu unterstützen.

Für Ihre Be­mühungen bedanken wir uns im Voraus.

 

Beginn der Naturschutzfachkartierung in Bayern (Flyer)
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und Gründachkataster
Eingestellt am 14.02.2022
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und[...]
PDF-Dokument [263.8 KB]
Bekanntmachung: Hebesätze der Grundsteuer A und B
Bekanntmachung, Hebesätze der Grundsteue[...]
PDF-Dokument [96.6 KB]
Fragen und Antworten zur Netzoffensive (25.06.2021)
200403_EMVU_Online-Flyer_UMTS_Abschaltg_[...]
PDF-Dokument [314.7 KB]

20.05.2021

 

Neue Bürger-App ab sofort kostenfrei zum Download

 

Die Gemeinde bietet ab sofort eine App für das Smartphone oder Tablet an, in der Sie über Aktuelles und Wichtiges aus der Gemeinde bzw. aus dem Rathaus informiert werden.

Die App ist bei Android-Geräten im Play Store und bei Apple-Geräten im App Store unter dem Begriff "Gemeinde Prittriching" zu finden. Oder scannen Sie ganz einfach unseren QR-Code.

 

Schauen Sie doch mal auf Ihrem Smartphone oder Tablet vorbei und nutzen Sie unsere neue App als Informationsmedium rund um die Gemeinde Prittriching.

 

Wir freuen uns auf Ihren virtuellen Besuch!

 

Landschaftsschutzgebietsverordnung Lechtal-Nord (Faltblatt 2021)
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lechtal-Nord
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
Pressemitteilung zur Pflege von Waldbeständen vom Revierförster vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
Pressemitteilung Revierförster Pflegemas[...]
PDF-Dokument [435.8 KB]
FFH-Monitoring - Lebensraumtypen
02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
PDF-Dokument [33.6 KB]
Flyer Gewässeranlieger
Faltblatt_Gewässeranlieger.pdf
PDF-Dokument [4.2 MB]

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

innerhalb unseres Landkreises wurden in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.

Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung. Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.

 

Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.

 

Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser - sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt - dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.

Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).

Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.

 

Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.

 

Signet „Bayern barrierefrei“ für Rathaus in Prittriching

Die Gemeinde Prittriching hat Ende September 2019 von der Bayerischen Staatsregierung die Auszeichnung "Bayern barrierefrei" für das grundlegend sanierte Rathaus erhalten. Hier gelangen Sie zum Artikel.

Broschüre Rathaus Prittriching - Online-Version

Die Broschüre ist hier auch online verfügbar.

Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Bekanntmachung Eintragung Übermittlungss[...]
PDF-Dokument [75.0 KB]
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
WG-Bestaetigung.pdf
PDF-Dokument [23.9 KB]