Aktuelles und Bekanntmachungen
eingestellt: 26.09.2023
Sprechstunde Pflegestützpunkt Landsberg.[...]
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Fassung vom 07.09.2023
eingestellt: 07.09.2023
Bekanntmachung Richtlinie Vergabe Mischg[...]
PDF-Dokument [52.3 KB]
eingestellt: 28.07.2023
Bekanntmachung Mittagsbetreuung Benutzun[...]
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eingestellt: 18.07.2023
Nivellement_Infoblätter_2023-03.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]
eingestellt 10.03.2023
Pressemitteilung_Mikrozensus_2023_gestar[...]
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Freie Fahrt für das Müllauto
24.10.2022
Lichtraumprofil2022.pdf
PDF-Dokument [38.0 KB]
Eingestellt am 13.04.2023
Bewegungstreffs Landsberg.pdf
PDF-Dokument [258.3 KB]
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
Eingestellt am 14.02.2022
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und[...]
PDF-Dokument [263.8 KB]
Bekanntmachung, Hebesätze der Grundsteue[...]
PDF-Dokument [96.6 KB]
200403_EMVU_Online-Flyer_UMTS_Abschaltg_[...]
PDF-Dokument [314.7 KB]
20.05.2021
Neue Bürger-App ab sofort kostenfrei zum Download
Die Gemeinde bietet ab sofort eine App für das Smartphone oder Tablet an, in der Sie über Aktuelles und Wichtiges aus der Gemeinde bzw. aus dem Rathaus informiert werden.
Die App ist bei Android-Geräten im Play Store und bei Apple-Geräten im App Store unter dem Begriff "Gemeinde Prittriching" zu finden. Oder scannen Sie ganz einfach unseren QR-Code.
Schauen Sie doch mal auf Ihrem Smartphone oder Tablet vorbei und nutzen Sie unsere neue App als Informationsmedium rund um die Gemeinde Prittriching.
Wir freuen uns auf Ihren virtuellen Besuch!
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
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Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
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Pressemitteilung Revierförster Pflegemas[...]
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02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
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Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb unseres Landkreises wurden in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.
Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung. Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.
Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.
Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser - sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt - dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.
Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).
Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.
Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.
Signet „Bayern barrierefrei“ für Rathaus in Prittriching
Die Gemeinde Prittriching hat Ende September 2019 von der Bayerischen Staatsregierung die Auszeichnung "Bayern barrierefrei" für das grundlegend sanierte Rathaus erhalten. Hier gelangen Sie zum Artikel.
Broschüre Rathaus Prittriching - Online-Version
Die Broschüre ist hier auch online verfügbar.
Bekanntmachung Eintragung Übermittlungss[...]
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WG-Bestaetigung.pdf
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