Aktuelles und Bekanntmachungen
*** Freibad öffnet ***
Die Ortsdurchfahrt Unterbergen ist ab 03.03.2025 gesperrt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
von 09.05.2025 - 10.06.2025
BebPl. Bachanger II, Bekanntmachung.pdf
PDF-Dokument [313.6 KB]
Weitere Unterlagen finden Sie hier.
Stellenausschreibung Reinigung Schule Pr[...]
PDF-Dokument [409.0 KB]
Tourenverschiebung Mai 2025.pdf
PDF-Dokument [351.4 KB]
weitere Informationen erhalten Sie hier
aktion hoffnung_Tipps für eine Kleidersp[...]
PDF-Dokument [265.0 KB]
Zusammenhalt in ländlichen Regionen - Ei[...]
PDF-Dokument [135.3 KB]
Presseinformation Förderung nutzen - Hei[...]
PDF-Dokument [407.3 KB]
Graben, 28.02.2024
Unterstützungspersonal Standortältester Lechfeld-Augsburg
Sperrgebiet im Umgriff der Lechfeldkaserne und des NATO-Flugplatzes Lechfeld
Der Standortälteste Lechfeld-Augsburg, Oberstleutnant Rüdiger Bieler,
möchte die Bevölkerung an das militärische Sperrgebiet auf dem
Standortübungsplatz zwischen der Ulrich-Kaserne im Norden und Schwabstadl im Süden erinnern.
Vorsicht Blindgänger! Lebensgefahr!
Auch außerhalb des Übungsbetriebes kann es durch die unsachgemäße Handhabung möglicherweise vorhandener Munition und Munitionsteile zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen.
Aus diesem Grund ist das unbefugte Betreten oder Befahren des Militärgeländes sowohl auf als auch abseits der Zufahrtsstraßen für die Zivilbevölkerung strengstens untersagt.
Das Sperrgebiet ist unmissverständlich mit zahlreichen Schildern sowie Schranken gekennzeichnet.
Bei Kontrollen des Standortübungsplatzes durch Feldjägerstreifen oder das Standortpersonal werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt.
Diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die dokumentiert und zur
Anzeige gebracht werden.
Oberstleutnant Bieler bittet auch alle Eltern, ihre Kinder auf das Verbot und die Gefahr für Leib und Leben hinzuweisen.
eingestellt: 18.07.2023
Nivellement_Infoblätter_2023-03.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
Eingestellt am 14.02.2022
Sonnenenergie nutzen Das neue Solar- und[...]
PDF-Dokument [263.8 KB]
200403_EMVU_Online-Flyer_UMTS_Abschaltg_[...]
PDF-Dokument [314.7 KB]
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
Pressemitteilung Revierförster Pflegemas[...]
PDF-Dokument [435.8 KB]
02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
PDF-Dokument [33.6 KB]
Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb unseres Landkreises wurden in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.
Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung. Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.
Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.
Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser - sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt - dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.
Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).
Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.
Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.
Signet „Bayern barrierefrei“ für Rathaus in Prittriching
Die Gemeinde Prittriching hat Ende September 2019 von der Bayerischen Staatsregierung die Auszeichnung "Bayern barrierefrei" für das grundlegend sanierte Rathaus erhalten. Hier gelangen Sie zum Artikel.
Broschüre Rathaus Prittriching - Online-Version
Die Broschüre ist hier auch online verfügbar.
Bekanntmachung Eintragung Übermittlungss[...]
PDF-Dokument [75.0 KB]
WG-Bestaetigung.pdf
PDF-Dokument [23.9 KB]